Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Zimmerei Biedenbach (mit Einbeziehung der VOB/B)


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bau- und Handwerksleistungen, die die Zimmerei Biedenbach, Inhaber: Nico Biedenbach, Flugplatzstraße 2, 67435 Neustadt an der Weinstraße (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber Auftraggebern erbringt.
1.2 Für Bauleistungen im Sinne der VOB/B wird vereinbart, dass zusätzlich die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B)“ in der jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil ist.
1.3 Die VOB/B wird dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss ausgehändigt.
1.4 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsgrundlagen

2.1 Grundlage des Vertrages sind:

  • der schriftliche Auftrag oder die Auftragsbestätigung,

  • die Leistungsbeschreibung und ggf. Bauzeichnungen,

  • diese AGB sowie die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung.
    2.2 Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der VOB/B gelten die Regelungen der VOB/B.


3. Angebote und Vertragsabschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
3.2 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis vereinbart ist.
4.2 Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und den tatsächlich erbrachten Leistungen, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde.
4.3 Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
4.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

5. Ausführungsfristen, Behinderungen

5.1 Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen vorliegen und die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers erfüllt sind.
5.2 Kommt es zu Behinderungen (z. B. Witterung, fehlende Vorleistungen, unvorhersehbare Ereignisse), verlängert sich die Bauzeit angemessen.
5.3 Der Auftragnehmer wird Behinderungen unverzüglich anzeigen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle frei zugänglich ist und die notwendigen Versorgungsanschlüsse (Strom, Wasser) unentgeltlich zur Verfügung stehen.
6.2 Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Abnahme

7.1 Nach Fertigstellung ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen.
7.2 Erfolgt keine Abnahme trotz Aufforderung, gilt die Leistung spätestens 12 Werktage nach Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen.
7.3 Teilabnahmen sind möglich.

8. Nachträge

8.1 Werden nach Vertragsschluss Änderungen oder zusätzliche Leistungen angeordnet, werden diese nach den Einheitspreisen oder – falls nicht vorhanden – nach ortsüblichen Preisen abgerechnet.
8.2 Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Anpassung der Vergütung und ggf. der Bauzeit.

9. Gewährleistung

9.1 Es gelten die Gewährleistungsregelungen der VOB/B.
9.2 Für Bauleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 4 Jahre, für Wartungs- und Reparaturarbeiten 2 Jahre, jeweils ab Abnahme.
9.3 Der Auftraggeber hat Mängel schriftlich anzuzeigen und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

10. Kündigung

10.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.
10.2 Im Falle einer freien Kündigung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich der durch die Kündigung ersparten Aufwendungen. Die VOB/B sieht hierfür pauschal eine Anrechnung von 5 % der Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen vor.
10.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

12. Haftung

12.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
12.2 Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gehaftet.
12.3 Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Shape

Tradition und Qualität - Ihr Zimmerermeister in der Nähe!

Image
Shape

Tradition und Qualität - Ihr Zimmerermeister in der Nähe!

Image
Shape

Tradition und Qualität - Ihr Zimmerermeister in der Nähe!

Image